ESV,Eisenbahner Sportverein
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Das lange Warten auf die Wiedereröffnung der MCC Vereinsflächen hat nun endlich ein Ende!
Mit der am 19. Mai 2021 in Kraft getretenen Verordnung über erste Öffnungsschritte in Bezug
auf die COVID-
Am Freigelände sollten einfach Maßnahmen wie genügend Abstand zu anderen Vereinsmitgliedern ausreichen.
Beim Betreten der Werkstätte und beim Benutzen der sanitären Anlagen sind sowohl die Einhaltung
der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Tore offen halten), als auch die Eigenverantwortung jedes Einzelnen
(z.B. Beachtung der im Vereinshaus angeschlagenen Hygiene-
Schutz vor Covid-
Ohne Eigenverantwortung kann die Ausbreitung von Covid-
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