ESV,Eisenbahner Sportverein Einschränkungen COVID19 - ESV-St. Pölten

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Einschränkungen COVID19

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Das lange Warten auf die Wiedereröffnung der MCC Vereinsflächen hat nun endlich ein Ende!


Mit der am 19. Mai 2021 in Kraft getretenen Verordnung über erste Öffnungsschritte in Bezug
auf die COVID-19-Pandemie (COVID-19-Öffnungsverordnung) wird die Benutzung der MCC Vereinsflächen wieder gesetzlich möglich.


Am Freigelände sollten einfach Maßnahmen wie genügend Abstand zu anderen Vereinsmitgliedern ausreichen.


Beim Betreten der Werkstätte und beim Benutzen der sanitären Anlagen sind sowohl die Einhaltung
der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Tore offen halten), als auch  die Eigenverantwortung jedes Einzelnen
(z.B. Beachtung der im Vereinshaus angeschlagenen Hygiene- und Verhaltensregeln zur Prävention gegen den Coronavirus) Voraussetzung.


Schutz vor Covid-19 heißt Verantwortung übernehmen, Verantwortung für sich selbst ebenso wie für andere.
Ohne Eigenverantwortung kann die Ausbreitung von Covid-19 nicht verhindert werden.

Die Sektionsleitung

 
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