ESV,Eisenbahner Sportverein
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CORONA COVID19 Verhaltensregeln ab 19. Mai 2021
Als Hilfestellung hier eine kurze Auflistung der zu beachtenden Punkte. Genauere Details sowie alle gültigen Verordnungen
sind auf der Homepage des Bundesministeriums zu finden.
* FFP2-
* Zutrittstests kontrollieren (nach der 3G Regel)
* 2m Abstand in allen allgemeinen Bereichen (während des Sports gelten weder Abstands-
* Registrierungspflicht (das Führen einer Liste mit allen Kontaktdaten der teilnehmenden SportlerInnen)
* COVID Beauftragter – jeder Verein muss der zuständigen Behörde eine COVID Beauftragte bzw. COVID Beauftragten
nennen (zb. als Antwort auf diese Mail mit „Sportverein:“ ; „COVID Beauftragte/r: NAME, EMAIL, TELNUMMER“)
* Es ist ein COVID-
* Pro 20m^2 darf nur eine Person die Halle betreten (Aufschlüsselung der zugelassenen Personenanzahl laut Tabelle)