ESV,Eisenbahner Sportverein Verhaltensmaßnahmen COVID19 an 19.Mai 2021 - ESV-St. Pölten

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Verhaltensmaßnahmen COVID19 an 19.Mai 2021

News

  CORONA COVID19 Verhaltensregeln ab 19. Mai 2021

Als Hilfestellung hier eine kurze Auflistung der zu beachtenden Punkte. Genauere Details sowie alle gültigen Verordnungen
sind auf der Homepage des Bundesministeriums zu finden.

*   
FFP2-Masken in den allgemeinen Bereichen

*    Zutrittstests kontrollieren (nach der 3G Regel)

*    2m Abstand in allen allgemeinen Bereichen (während des Sports gelten weder Abstands- noch Maskenpflicht)

*    Registrierungspflicht (das Führen einer Liste mit allen Kontaktdaten der teilnehmenden SportlerInnen)

*    COVID Beauftragter – jeder Verein muss der zuständigen Behörde eine COVID Beauftragte bzw. COVID Beauftragten
     
nennen (zb. als Antwort auf diese Mail mit „Sportverein:“ ; „COVID Beauftragte/r: NAME, EMAIL, TELNUMMER“)

*    Es ist ein COVID-19 Präventionskonzept zu erstellen (meist vom Verband der jeweiligen Sportart bereits erstellt)

*    Pro 20m^2 darf nur eine Person die Halle betreten (Aufschlüsselung der zugelassenen Personenanzahl laut Tabelle)

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